Gestaltung von Arbeitnehmerbeziehungen im Digitalzeitalter
Mit der adäquaten Gestaltung von Arbeitnehmerbeziehungen im digitalen Zeitalter beschäftigt sich der Beitrag von Prof. Dr. Rupert Felder. Wie geht Betriebsverfassung 4.0? Was sind die rechtlichen Spaßbremsen der digitalen Wirtschaft? Darauf gibt der Beitrag Antworten und zeigt Lösungswege auf.
Der digitale Wandel bringt eine Menge Veränderung in die Beziehungen zwischen Arbeitgeber- und nehmer, sowie den Arbeitnehmern untereinander. Wo sich Hierarchien in Netzwerkstrukturen verwandeln und Projekte statt linearer Stellenbeschreibung bevorzugt werden, ändert sich die Kerndefinition des »Betriebes« als organisatorische Einheit. In einem ähnlichen Wandel befindet sich der Begriff des Arbeitnehmers. Während temporäre Formen der Anstellung immer häufiger werden, sorgen Akteure, wie Soloproneure oder Crowdworker bei den Sozialversicherungen für neue Herausforderungen und der Bedarf nach spezifischeren rechtlichen Richtlinien steigt.
Eine wichtige Rolle spielt der Betriebsrat, welcher die Mitbestimmungsmacht darüber trägt, ob die Einführung von IT-Systemen und IT-gestützten Prozessen notwendig ist. Die Beratung, Kommunikation, Austausch von Betriebsrat und Arbeitgeber sind von hoher Relevanz. Betriebliche Konfliktlösungsmethoden sollen somit vor allem Folgendes erreichen: Kooperation statt Konfrontation. Was zudem mit dem Voranschreiten der Zeit immer weiter in den Vordergrund rückt ist die Relevanz grenzüberschreitenden Arbeitens.
Die Frage ist, wie sich die Kommunikation zwischen den Ebenen weiterentwickeln wird, wenn autonome Teile in Prozesse integriert werde und nicht mehr länger Menschen selber Maschinen bedienen. Somit ist aktuell eine der größten Herausforderungen in Vorbereitung auf die bevorstehenden Wandlungen Qualifizierungsbedarfe zu erkennen und anzustoßen, damit während dem Wegfall von Arbeitsplätzen direkt Neue erschaffen werden können. Was hierbei an Relevanz gewinnt ist ein Weg, technische Kenntnisse und Kompetenzen ähnlich wie bei Jobinterviews die Sprachkenntnisse, nachzuweisen, genannt Digital Literacy.
Ein schwieriges Thema ist die feste Arbeitszeit, die durch die ständige Mitnahme eines Smartphones deutlich erschwert wird. Hierbei besteht die Frage, ob es sinnvoller ist, Vergütung nach Arbeitszeit oder gemessen an der gerichteten Arbeit zu zahlen. Auch hier kann es allerdings noch eine Menge Unterteilungen geben und es bleibt offen, was die geleistete Arbeit nun wirklich wert ist.
Zudem gibt es noch eine Menge Spielraum nach oben in der Einbindung aktuell genutzter Online-Plattformen oder das Nutzen des Smartphones zur Vereinfachung mancher Tätigkeitsbereiche des Arbeitsalltags. Im Rahmen der ganzen digitalen Wandlung und den Möglichkeiten autonomer Steuerungen gebrauch es außerdem angemessene und angepasste Regelungen und rechtliche Richtlinien.
Insgesamt steht es im digitalen Zeitalter im Vordergrund, Veränderung zu gestalten, Instrumente für die Zukunft zu entwickeln und als HR einen Wertbeitrag für das Unternehmen zu gestalten.
Prof. Dr. Rupert Felder ist seit Februar 2012 Leiter Personal der Heidelberg Gruppe. Zuvor war Felder in verschiedenen operativen und strategischen Positionen für den Konzern Daimler in Rastatt, Stuttgart und Mannheim tätig, zuletzt als Personalleiter der Mannheimer Mercedes-Benz Omnibusfabrik. Der promovierte Jurist ist Honorarprofessor an der Hochschule RheinMain in Wiesbaden. Rupert Felder ist ferner Vizepräsident des im April 2013 gegründeten »Bundesverbandes der Arbeitsrechtler in Unternehmen« (BVAU).